Religiöses, Kochrezepte, Infos & Fun   www.kirchenweb.at

Benutzerdefinierte Suche

Namenswahl Namensrecht bei der Trauung

Nach der Hochzeit möglich der gemeinsame Familienname sowie Doppelname oder eigenen Namen behalten. Lexikon mit Tipps zu Nachnamen. Standesamt Informationen

 

Namenswahl
Namensrecht

Das Hochzeit Lexikon
 

Hochzeit Tipps Das Namensrecht, die Namenswahl

Sie möchten einen...

Hochzeit Tipps GEMEINSAME NAMEN

Festlegung vor oder bei der Heirat - wahlweise einer der beiden Nachnamen.
Bei keiner ausdrücklichen Einigung: Traditionell Name des Mannes.

 

Hochzeit Tipps DOPPELNAME

Derjenige Verlobte, der als Ehegatte den Familiennamen des anderen als gemeinsamen Familiennamen zu führen hat, kann erklären, seinen bisherigen Familiennamen unter Setzung eines Bindestriches zwischen den beiden Namen voran- oder nachzustellen.

Es besteht rechtlich grundsätzlich die Möglichkeit, dass beide Eheleute als erstes ihren bisherigen Namen weiterführen und einer von beiden (egal wer) den Namen des anderen mit Bindestrich nachstellt (z.B.: Hr. Mayer, Fr. Kern-Mayer, oder Hr. Mayer-Kern, Fr. Kern).

 

Hochzeit Tipps NACHNAME BEHALTEN

Weiterführung des eigenen Familiennamens für beide Partner möglich.

 

Hochzeit Tipps NACHNAME FÜR IHR KIND BESTIMMEN

Festlegung vor oder bei der Heirat, wenn kein gemeinsamer Familienname.
Bei keiner ausdrücklichen Einigung: Name des Mannes.

 

Weitere Auskünfte über das Namensrecht auf ihrem Standesamt.


 

Hochzeit Tipps Links Sowie weiterführendes zum Thema

 



 

.
Startseite - www.kirchenweb.at/hochzeit/
.