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Konfessionslose Ehe - Konfessionsübergreifende Trauung

Konfessionsunterschiede Tipps wie ökumenische Hochzeit. Hochzeitsfeier bei verschiedener Religionszugehörigkeit. Unterschiede im Glauben. Lexikon

 

Konfessions-
übergreifende
oder
ökumenische
Trauung

Das Hochzeit Lexikon
 

Hochzeit Tipps Die konfessionsübergreifende Ehe

Bei einer konfessionsübergreifenden Ehe verspricht der katholische Partner, die Ehe im katholischen Glauben zu leben und zu bezeugen. Er verpflichtet sich dazu, seine etwaigen Nachkommen katholisch taufen zu lassen und in katholischem Glauben zu erziehen.

Es ist möglich, sich von einem evangelischen Geistlichen bzw. in einer ökumenischen Form trauen zu lassen. Voraussetzung dafür ist eine Befreiung von der Formpflicht (Dispens). Diese kann beim Bischöflichen Generalvikariat beantragt werden.

 

Hochzeit Tipps Die ökumenische Trauung

So genannte ökumenische Trauungen sind dann eine Möglichkeit, wenn konfessionsverschiedene Brautpaare, die beide auch eine gewisse Bindung zu ihrer jeweiligen Kirche haben, vor den "Traualtar" treten wollen. Trotzdem sollten sie sich aber darüber im klaren sein, dass es eine ökumenische Trauung im strengen Sinne noch nicht gibt. Was so genannt wird, ist kirchenrechtlich gesehen eine gemeinsame Trauung, wobei sich das Trauverständnis danach richtet, in welcher Kirche die Trauung stattfindet. Das heißt konkret, es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten: Eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen und eine katholische Trauung unter Mitwirkung eines/einer evangelischen Pfarrers/Pfarrerin.

Sie müssen sich also zunächst für eine dieser beiden Möglichkeiten entscheiden. Aber Sie können sich dabei natürlich von Ihren jeweiligen Pfarrämtern Rat, Information und Hilfe holen. Sie sollten sich ohnehin mit beiden Seiten rechtzeitig in Verbindung setzen, damit es keine Terminkollisionen gibt.

Sollten Sie sich für eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen entscheiden, dann ist es für den katholischen Teil wichtig, bei dem zuständigen katholischen Pfarramt die so genannte "Dispens von der Form", das heißt die Befreiung von der Pflicht zur Trauung in der katholischen Kirche, zu beantragen.


Dazu führt der katholische Pfarrer mit Ihnen ein Gespräch, in dessen Verlauf folgende Fragen gestellt werden:

"Wollen Sie in Ihrer Ehe als katholischer Christ leben und den Glauben bezeugen?"
"Sind sie sich bewusst, dass Sie als katholischer Christ die Pflicht haben, Ihre Kinder in der katholischen Kirche taufen zu lassen und im katholischen Glauben zu erziehen?
Versprechen Sie, sich nach Kräften darum zu bemühen, dieses sittliche Gebot zu erfüllen, soweit das in Ihrer Ehe möglich ist?"



In den gemeinsamen kirchlichen Empfehlungen für die Ehevorbereitung konfessionsverschiedener Partner, 1974, heißt es dazu:

"Jede Kirche erwartet von ihren Gliedern, dass sie ihre Kinder im eigenen Glauben erziehen. Der Christ ist verpflichtet, seinen Glauben zu bekennen und das ihm Mögliche zu tun, um diesen Glauben auch bei seinen Nachkommen zu wecken. Der katholische Partner verspricht, sich nach Kräften darum zu bemühen, dass die Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden. Über dieses Versprechen wird der nichtkatholische Partner unterrichtet. Keiner darf jedoch zum Handeln gegen sein Gewissen veranlasst werden. Wo ein Partner - katholisch oder evangelisch - nur unter Verletzung seines Gewissens eine Ehe schließen könnte, wäre eine solche Ehe nicht zu verantworten."


Die Dispenz wird vom Bischof erteilt. Nur dann wird die Trauung auch katholischerseits anerkannt. Der evangelische Partner soll über das katholische Eheverständnis und über die Verpflichtungen des katholischen Partners unterrichtet sein. Es ist deshalb erwünscht, dass er/sie zum Traugespräch mit dem katholischen Pfarrer bereit ist. Er/Sie selbst muss dabei selbst kein Versprechen abgeben.

Das Traugespräch kann auch von dem katholischen und dem/der evangelischen Pfarrer/in gemeinsam gehalten werden. Der Traugottesdienst findet dann nach der in der jeweiligen Kirche gültigen Ordnung statt.

 

Hochzeit Tipps Evangelische Trauung / Katholische Trauung - Unterschiede?

Beiden Konfessionen gemeinsam ist gewiss die Überzeugung, dass die Ehe als eine dem Willen Gottes entsprechende Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau verstanden wird. Nach christlichem Glauben haben gegenseitige Zuwendung, Achtung und Treue, die Überwindung von Spannungen und die Vergebung von Schuld ihre tiefste Wurzel in der Liebe Gottes. Beide Kirchen gehen auch davon aus, dass die Ehe auf Lebensdauer geschlossen wird.

Die EVANGELISCHE Kirche erkennt die Willenserklärung der Brautleute vor dem Standesamt als Eheschließung an. Sie ist der Auffassung, dass sie im Eherecht so lange von sich aus nichts zu ordnen hat, als der Staat den wesentlichen Gehalt der Ehe anerkennt und schützt.
Das bedeutet, dass die EVANGELISCHE Trauung ein Gottesdienst mit Predigt, Bekenntnis, Gebet und Segen ist, aber keine Eheschließung! Die Eheleute stellen ihre Ehe unter Gottes Wort und bekunden öffentlich, dass sie ihr gemeinsames Leben als Glieder der christlichen Gemeinde verantwortlich führen wollen.

Die KATHOLISCHE Kirche setzt in Deutschland den Gang zum Standesamt voraus. Die kirchlich gültige Eheschließung eines Katholiken ist jedoch die kirchliche Trauung; die katholische Kirche versteht nämlich - im Unterschied zur evangelischen Kirche - die Ehe unter Christen als Sakrament.
Die KATHOLISCHE Trauung ist also eine Eheschließung, bei der die Brautleute vor dem Pfarrer und zwei Zeugen ihren Ehewillen erklären.


 

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