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Ehevertrag - Begriffe zur Hochzeit

Das Gewissmachen war einst Verlobung und Ehevertrag. Bedeutung des Verloben für die Verlobten. Die Verlobung geschichtlich betrachtet. Lexikon

 

Begriffe: Gewissmachen
Ehevertrag
Verlobung
Einst und jetzt

Das Hochzeit Lexikon
 

Hochzeit Tipps Der Begriff  "Gewissmachen"

Was man heute als Verlobung bezeichnet, war zu früheren Zeiten als "das Gwissmachen" bekannt. 

"Das Gwissmachen" erfolgte zwischen den Eltern des Paares und diente zur Feststellung des gegenseitigen Besitzstandes. Dies war wohl hauptsächlich im Höfegebiet notwendig, denn im Dorfgebiet kannte man den Hausstand des anderen sehr gut. 

 

Hochzeit Tipps Der Begriff  "Ehevertrag"

Beim "Gwissmachen" wurde die Mitgift und der Hochzeitstermin von den Eltern festgesetzt. 
Ein Ehevertrag, also eine Niederschrift bei der "Obrigkeit" war durchaus üblich und diente vor allem zur Absicherung des "Ausgedinges", also der Altersversorgung der Eltern. Von kirchlicher Seite erfolgte dann das "Aufgebot" und das dreimalige Verkünden von der Kanzel. 

Dieses "Verkünden" erfolgt auch heute im ländlichen Bereich noch sehr oft. Die dörfliche Öffentlichkeit erfuhr somit von dem Ehevorhaben und konnte das bevorstehende Fest auch im Sinne des Brauchtums vorbereiten. In Niederösterreich z.B. kann man das Brauchtum vom 17. Jhdt. weg bis in die Neuzeit verfolgen. 

 

Hochzeit Tipps Der Begriff  "Verlobung"

Die Verlobung ist das gegenseitige Versprechen später zu heiraten. 

Heute verloben sich viele Paare vor der Eheschließung nicht mehr offiziell, aber lange Zeit war die Verlobung ein mit allen zeremoniellen Formen vollzogener feierlicher Akt von hoher Bedeutung !!

Im klassischen röm. Recht war die Verlobung, lateinisch "sponsalia", ein formloses, nicht einklagbares Versprechen. 

Im altdeutschen Recht dagegen galt die Ehe bereits mit der Verlobung für geschlossen, allerdings mussten die Feierlichkeiten dazu öffentlich vor Zeugen stattgefunden haben. Der Bräutigam schenkte seiner Auserwählten 1 Gürtel, dazu ein mit Silber beschlagenes Buch oder 2 Reichstaler. Er erhielt das aufwendige Bräutigamshemd, ein Hutband und ein besticktes Taschentuch. Eine heimliche Verlobung gab es damals nicht. 

Zur Zeit des fränkischen Königsgeschlechts der Merowinger (5.-8. Jhdt) trat das Mädchen feierlich ausstaffiert mit geschmückten Haaren ihrem auserwählten Jüngling im Kreise aller Anverwandten entgegen. Sittsam reichte sie ihm die rechte Hand, die er mit Geldstücken füllte, dann durfte er sie küssen und ihr den Verlobungsring an den Finger stecken. Außerdem erhielt sie zierlich gearbeitete Schuhe als Brautgeschenk. Derartige Prunkfeste konnten sich natürlich nur reiche Leute leisten. 

Bei den Armen war die Sache mit der Verlobung bedeutend weniger aufwendig. Wenn zum Beispiel in Bayern früher ein Mädchen glaubte, der sei der Richtige, dann setzte sie dem Liebsten einen " Ja- Schmarrn" einen Eierkuchen (Palatschinke), vor. Den aßen beide gemeinsam, und damit waren sie verlobt. Im Schwabenland hielt man es wieder anders. Hier legte man großen Wert darauf, sich einige Probenächte lang gegenseitig zu prüfen. Und erst wenn die Braut schwanger war, wurde geheiratet.

Heute ist verlobt noch lange nicht verheiratet....
Die Verlobung führt nicht in jedem Fall zur Ehe, und sie ist auch nicht mehr Bedingung für den, der heiraten will. Sogar die kath. Kirche hält die Verlobung inzwischen nicht mehr für eine strenge(!) Pflicht. Aber aus der Welt geschafft ist sie damit auch nicht. Wer sich dazu entschließt Verlobung zu feiern, der sollte es mit viel Freude tun...

 

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